Ab Montag, 1. Februar 2021 sind das Schloss und der Miramare Park
regelmäßig geöffnet.
Schloss: Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr geöffnet
(Samstag und Sonntag geschlossen).
Park: täglich von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
Vervielfältigung
Vervielfältigung
Freie Vervielfältigung und Verbreitung
Die Vervielfältigung von Kulturgütern und ihre Verbreitung zu Studien-, Forschungs-, Meinungs- und kreativen Gestaltungszwecken sowie zur Förderung des Wissens über das kulturelle Erbe ist frei und bedarf keiner Genehmigung, sofern:
- weder direkt noch indirekt Gewinn erzielt wird,
- fotografische oder Filmaufnahmen ohne Verwendung von Stativen und / oder Ständern, ohne Verwendung von Lichtquellen (Blitzlicht) und ohne physischen Kontakt mit dem Kulturgut durchgeführt werden,
- die Verbreitung zu keiner weiteren, (auch nicht indirekt) Gewinn erzielenden Vervielfältigung führt.
Gesetzliche Grundlage (der italienischen Rechtsprechung): GD Nr. 83 vom 31.5.2014, Art. 12, Abs. 3 (umgewandelt in Gesetz Nr. 106 vom 29.7.2014)
Genehmigung zur Vervielfältigung
Für alle anderen Arten der Vervielfältigung – Anfrage von Bildern, Aufzeichnungen oder Fotografien – ist eine Genehmigung erforderlich, die gemäß den geltenden italienischen Rechtsvorschriften kostenlos oder gegen Zahlung einer Gebühr erteilt werden kann.
Informationen erhalten Sie im Büro Storici dell’Arte (Kunsthistoriker) des Museo Storico e il Parco del Castello di Miramare unter Tel. +39 040 224143, Durchwahl 2.
Gesetzliche Grundlagen (der italienischen Rechtsprechung): GD Nr. 42 vom 22. Januar 2004 (Kodex der Kulturgüter) und spätere Änderungen, Art. 106-108; MD vom 20. April 2005, «Leitlinien, Kriterien und Modalitäten für die Vervielfältigung von Kulturgütern gemäß Art. 107 des GD vom 22. Januar 2004, Nr. 42»